Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

für Stadtführungen mit Verena Röse, Frankfurt am Main
(nachfolgend „Anbieter“ genannt)

Begriffsbestimmungen
Personen oder Institutionen, die eine Stadtführung buchen, werden im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet. Die ausführende Gästeführerin bzw. der Gästeführer wird im Folgenden als „Guide“ bezeichnet.

Geltungsbereich
Die Stadtführungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Buchung
Eine Buchung wird mit Versand der Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Anbieter verbindlich. Sie basiert auf einer vorherigen Absprache per E-Mail oder Telefon. Änderungen einer verbindlichen Buchung sind nur schriftlich (per E-Mail) möglich.

Die maximale Teilnehmerzahl pro Guide wird in der Buchungsbestätigung festgelegt. Eine Überschreitung ist nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich; ggf. muss ein zweiter Guide hinzugebucht und die Gruppe geteilt werden.

Durchführung der Stadtführung
Die Durchführung erfolgt durch einen qualifizierten Guide, der vom Anbieter unter Berücksichtigung der Anforderungen der Tour ausgewählt wird. Ein Anspruch auf einen bestimmten Guide besteht nicht. Bei Ausfall eines benannten Guides wird ein gleichwertiger Ersatz gestellt.

Der Anbieter kann Inhalte und Ablauf der Tour an veränderte Rahmenbedingungen (z. B. Gruppengröße oder Öffnungszeiten) anpassen. Eintrittsgelder (z. B. für den Maintower oder den Kaisersaal) sind, sofern nicht anders vereinbart, vor Ort in bar zu zahlen.

Vereinbarte Innenbesichtigungen werden nach Möglichkeit durchgeführt. Ein Anspruch darauf besteht nicht, wenn die Räume zum Zeitpunkt der Führung nicht zugänglich sind. Der Guide passt das Programm dann bestmöglich an.

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Guide die Gruppe während der gesamten Dauer der Besichtigung begleiten kann (z. B. bei Warteschlangen oder Schließungen).

Preise und Zahlung
Der Preis umfasst Beratung, Organisation und Durchführung der Stadtführung. Zusatzleistungen (z. B. Verkostungen, Eintrittskarten, Barauslagen) werden nur nach vorheriger Absprache angeboten und separat berechnet.

Wünscht der Auftraggeber zusätzlichen Aufwand (z. B. das Ausfüllen individueller Formulare oder nachträgliche Rechnungskorrekturen), wird dieser mit 20 € netto je angefangene halbe Stunde berechnet.

Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Stornierung durch den Anbieter
Der Anbieter kann die Führung bei Krankheit des Guides, Unwetter oder höherer Gewalt absagen. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet oder ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

Der Guide darf die Führung abbrechen, wenn Teilnehmer alkoholisiert sind oder die sichere Durchführung der Führung gefährdet ist. In diesem Fall bleibt das Honorar in voller Höhe fällig.

Stornierung durch den Auftraggeber
Es gelten die Stornierungsbedingungen aus dem jeweiligen Angebot.

Ein Rücktritt ist nur schriftlich möglich. Bei Nichterscheinen der Gruppe ist das volle Honorar fällig. Ausnahmen gelten ausschließlich bei akuter Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit oder bei behördlich angeordnetem Verbot von Stadtführungen.

Terminverschiebung
Wunschtermine für eine Verschiebung (Datum oder Uhrzeit) müssen mit dem Anbieter abgestimmt werden. Kurzfristige Änderungen gelten als Stornierung mit anschließender Neubuchung; es gelten die Stornobedingungen.

Ein Anspruch auf Terminänderung besteht nicht. Für zusätzlichen Aufwand wird ein Honorar von 20 € netto je angefangene halbe Stunde berechnet.

Ton- und Bildaufnahmen
Ton- und Bildaufnahmen während der Führung sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Guides erlaubt.

Verspätung
Verspätet sich die Gruppe, wird die Wartezeit von der Führungsdauer abgezogen. Eine Verlängerung ist nur nach Rücksprache mit dem Anbieter und bei Verfügbarkeit des Guides möglich. In diesem Fall wird die Zeit der Verlängerung sowie die Wartezeit anteilig zusätzlich berechnet.

Verspätet sich der Guide, wird die Führung kostenfrei um die entsprechende Zeit verlängert.

Wird die Gruppe am Treffpunkt nicht angetroffen und ist telefonisch nicht erreichbar, wartet der Guide 30 Minuten. Danach entfällt der Leistungsanspruch, das Honorar bleibt fällig.

Zur besseren Koordination wird um Angabe einer erreichbaren Kontaktperson mit Handynummer gebeten.

Haftung
Die Teilnahme an Stadtführungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sowie finanziell auf das vereinbarte Führungshonorar.

Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
Bei Führungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderen betreuungsbedürftigen Personen verbleibt die Aufsichtspflicht beim Auftraggeber. Der Guide übernimmt keine Aufsichtspflicht.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main. Gleiches gilt, wenn kein allgemeiner Gerichtsstand in Deutschland besteht.

Stand: Juli 2025

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